Am 31.05.2023 finden die Sozialwahlen statt, bei der die für die Sozialversicherungsträger gesetzlich vorgeschriebene, eigenständige Selbstverwaltung in Form der Vertreterversammlungen gewählt wird, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

Der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.