Mitglieder der Sofas, die am 01.04.2022 Mitglied dieser Gruppe waren, das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen oder hier seit sechs Jahren einen Wohnsitz haben oder seit längerem hier in Deutschland tätig sind.

Es dürfen keine Beitragsrückstände bei der SVLFG bestehen.