Was kann ich als Vertreter bewegen?
Die Versammlung tagt einmal im Jahr für zwei Tage in Kassel. Hier tagt auch der Finanz- und Haushaltsausschuss. In den Ausschüssen besteht eine konkrete Möglichkeit der Mitwirkung z.B. im Krankenversicherungsrecht oder bei der BHH. Es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Leistungsgewährung.
Auch kann und muss sich sozialpolitisch eingebracht werden, um der Kürzung der Subventionen für die BG Beiträge und die damit einhergehenden Beitragserhöhung entgegenzutreten. Evtl. muss die SVLFG umstrukturiert werden. In jedem Fall muss sie erhalten bleiben. Institute wie BHH gibt es in der üblichen GKV nicht und die Beiträge sind auch deutlich höher.
Auch bietet die SVLFG ein Präventionsprogramm an, was die GKV ebenfalls nicht kennt.
Das Sorgentelefon für Landwirte wird ebenfalls sehr sehr gut angenommen.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Personen, die der Gruppe der Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Sofas (Selbstständige ohne fremde Angestellte) zuzurechnen sind.
Bei letzteren handelt es sich um Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie in der SVLFG unfallversichert sind und keine Angestellten beschäftigen. Es sind ehemalige Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie keine fremden Angestellten beschäftigt haben und eine Unfallrente aus der SVLFG beziehen. Familienangehörige werden nicht mitgerechnet mit zum dritten Grad und Schwägerschaft 2. Grades, Pflegekinder werden ebenfalls nicht mitgerechnet.
Hier können auch die Nebenerwerbslandwirte eine große Rolle spielen. Sie sind, unabhängig vom versicherungspflichtigen Hauptberuf, in der SVLFG unfallversichert. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte besonders hoch. In Bayern gab es 2017 eine eigene Liste der Nebenerwerbslandwirte. Diese Liste hat mehr Stimmen erzielt als die Liste aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Landjugendliche kommen hier in Betracht. Wir als Niedersächsischer Landesbauernverband kümmern uns zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein um die Liste der Sofas. Wer also über diese Liste kandidieren möchte, wendet sich an uns, am besten per E-Mail an
Eine Sozialwahl? Was ist das?
Am 31.05.2023 findet die nächste Sozialwahl statt, bei der die für die Sozialversicherungsträger gesetzlich vorgeschriebene, eigenständige Selbstverwaltung in Form der Vertreterversammlungen gewählt wird, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten. Die Vertreter für diese Versammlung werden in der Sozialwahl gewählt. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.
Was ist die Vertreterversammlung?
Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der SVLFG. Sie wählt den Vorstand. Sie besteht aus 20 Mitgliedern der Arbeitnehmer, 20 Mitgliedern der Arbeitgeber und 20 Mitgliedern der "Sofas", der Selbstständigen ohne fremde Angestellte.
In den Vorstand werden dann jeweils 5 Mitglieder aus jeder dieser drei Gruppen gewählt. Derzeit vertreten Rudolf Heins im Vorstand und Britta Michel in der Vertreterversammlung die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte aus Niedersachsen.
Die Vertreter haben die Möglichkeit, sich in den Ausschüssen zu engagieren, beispielsweise im Widerspruchsausschuss, im Finanzausschuss, Bauausschuss, im Präventionsausschuss, im Haushaltsausschuss oder anderen Ausschüssen.
Termine
Die Vorschlagslisten können im Zeitraum 18.10.2022 bis 17.11.2022 beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht werden. Ich habe mich mit den anderen Sozialreferenten aus Deutschland dahingehend verständigt, die Liste am 18.10.2022 um 00.00 Uhr einzureichen.
Am 09.01.2023 gibt der Wahlausschuss die Listen bekannt. Dann beginnt der Wahlkampf.
Mitte April versendet die SVLFG Fragebögen an die Versicherten, um zu klären, zu welcher Gruppe die Versicherten gehören. Bitte halten Sie die Mitglieder an, die Fragebögen unbedingt zurückzuschicken bzw schicken diese selbst zurück, da sie ansonsten keine Wahlunterlagen erhalten.
Die Wahlunterlagen werden Anfang Mai 2023 versandt. Wahltag ist der 31.05.2023, es findet eine Briefwahl statt. Hierbei ist dringend zu beachten, dass die Unterlagen in gültiger Art und Weise an die SVLFG zurückgesandt werden. Bei der letzten Wahl war ein sehr hoher Anteil der Stimmen ungültig.
Wie wird gewählt?
Es findet eine Listenwahl statt, keine Personenwahl. Die einzelnen Verbände oder Zusammenschlüsse von Versichertengruppen stellen Listen zusammen, die gewählt werden.
Wir betreiben die Sofa Liste gemeinsam mit SH.
Auf der Liste stehen 20 Personen, die dann entsprechend der Stimmanteile in die Vertreterversammlung gewählt werden. Bei der Wahl 2017 haben wir lediglich Frau Michel in die Versammlung gewählt bekommen. Es müssen mindestens 40 % Frauen und 40 % Männer auf der Liste stehen. Wir besetzen Listenplatz 1 mit Frau Michel und haben dann die ungeraden Plätze. SH hat die geraden Plätze.
Bayern war der klare Wahlsieger mit 6 Vertretern, vor den Waldbesitzern und BW. Frau Michel sagt, die Vertreterversammlung ist klar durch die Interessen der südlichen Bundesländer und Verbände geprägt.
Wer ist wahlberechtigt?
Mitglieder der Sofas, die am 01.01.2023 Mitglied einer der Gruppen sind.
Fazit
Um die Themen und Bedürfnisse der norddeutschen Landwirte in Kassel durchzusetzen, benötigen wir zunächst dringend Vertreter für die Liste. Bitte informieren Sie die ihre Mitglieder über die Wahl und bitten darum, dass sich Mitglieder als Vertreter engagieren.
Später benötigen wird eine rege Wahlbeteiligung, um das Ergebnis aus 2017 zu übertreffen.