Ergebnis der Sozialwahlen 2023
"Wir als Landesverband bewerten das Ergebnis der Sozialwahl positiv, da wir trotz der Zulassung einer neuen länderübergreifenden Liste, deren Themen teilweise konträr zu unseren Themen und zum Landvolk an sich waren (Info: die Sozialberatung sollte nach Wunsch des Aktionsbündnisses nicht mehr durch die Kreisverbände des Landvolkes durchgeführt werden) unseren Stimmanteil halten bzw. leicht ausbauen konnten. Wir freuen uns sehr, dass Britta Michel wieder in die Vertreterversammlung gewählt wurde. Dieses bestätigt Frau Michels gute und engagierte Arbeit in der Vertreterversammlung. Das Abschneiden des Aktionsbündnisses hat gezeigt, dass auch das Erreichen eines Sitzes keinesfalls ein Selbstläufer ist und dass sich unser sachlicher und informativer Wahlkampf ausgezahlt hat.
An erster Stelle bedanken wir uns bei den Wählerinnen und Wählern, die unsere Liste "Klarer Kurs Nord" gewählt haben. Wir bedanken weiterhin uns bei allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihren Einsatz und bei allen, die unseren Wahlkampf unterstützt und auf die Wichtigkeit der Sozialwahlen hingewiesen haben wie z.B. den Kreisverbänden des Landvolkes und den Landfrauen.
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet erst im Oktober statt. Frau Michel möchte ihre erfolgreiche Arbeit im Widerspruchsausschuss fortsetzen. Weiterhin liegt ihr die Stärkung der Rechte junger Familien, insbesondere durch Verbesserung der Rechte Schwangerer und Kinder sehr am Herzen. Zudem engagiert sie sich für Betriebe mit Viehbetrieb.
Auch muss es unser aller Ziel sein, durch die Arbeit in der Vertreterversammlung zu verhindern, dass die staatlichen Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung gestrichen werden."
LAND & FORST - Die Wegweiser: Jede Stimme zählt bei den Sozialwahlen
Die LAND & FORST widmet sich in ihrem Podcast ebenfalls den Sozialwahlen und Sozialreferentin Sandra Glitza erklärt, worum es bei diesen geht und warum sie so wichtig sind.
Den Beitrag finden Sie auf der Website der LAND & FORST unter dem folgenden Link:
LAND & FORST - Die Wegweiser: Jede Stimme zählt bei den Sozialwahlen | landundforst.de
Was können die VetreterInnen für die Versicherten bewegen?
Die Versammlung tagt einmal im Jahr für zwei Tage in Kassel. Hier tagt auch der Finanz- und Haushaltsausschuss. In den Ausschüssen besteht eine konkrete Möglichkeit der Mitwirkung z.B. im Krankenversicherungsrecht oder bei der BHH. Es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Leistungsgewährung.
Auch kann und muss sich sozialpolitisch eingebracht werden, um der Kürzung der Subventionen für die BG Beiträge und die damit einhergehenden Beitragserhöhung entgegenzutreten. Evtl. muss die SVLFG umstrukturiert werden. In jedem Fall muss sie erhalten bleiben. Institute wie BHH gibt es in der üblichen GKV nicht und die Beiträge sind auch deutlich höher.
Auch bietet die SVLFG ein Präventionsprogramm an, was die GKV ebenfalls nicht kennt.
Das Sorgentelefon für Landwirte wird ebenfalls sehr sehr gut angenommen.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Personen, die der Gruppe der Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder der Sofas (Selbstständige ohne fremde Angestellte) zuzurechnen sind.
Bei letzteren handelt es sich um Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie in der SVLFG unfallversichert sind und keine Angestellten beschäftigen. Es sind ehemalige Selbständige und deren Ehegatten, sofern sie keine fremden Angestellten beschäftigt haben und eine Unfallrente aus der SVLFG beziehen. Familienangehörige werden nicht mitgerechnet mit zum dritten Grad und Schwägerschaft 2. Grades, Pflegekinder werden ebenfalls nicht mitgerechnet.
Hier können auch die Nebenerwerbslandwirte eine große Rolle spielen. Sie sind, unabhängig vom versicherungspflichtigen Hauptberuf, in der SVLFG unfallversichert. In Bayern und Baden-Württemberg ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte besonders hoch. In Bayern gab es 2017 eine eigene Liste der Nebenerwerbslandwirte. Diese Liste hat mehr Stimmen erzielt als die Liste aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Landjugendliche kommen hier in Betracht. Wir als Niedersächsischer Landesbauernverband kümmern uns zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein um die Liste der Sofas. Wer also über diese Liste kandidieren möchte, wendet sich an uns, am besten per E-Mail an
Eine Sozialwahl? Was ist das?
Am 31.05.2023 finden die Sozialwahlen statt, bei der die für die Sozialversicherungsträger gesetzlich vorgeschriebene, eigenständige Selbstverwaltung in Form der Vertreterversammlungen gewählt wird, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Der Sozialversicherungsträger der Landwirtschaft ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, kurz SVLFG.
Was ist die Vertreterversammlung?
Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der SVLFG. Sie wählt den Vorstand. Sie besteht aus 20 Mitgliedern der Arbeitnehmer, 20 Mitgliedern der Arbeitgeber und 20 Mitgliedern der "Sofas", der Selbstständigen ohne fremde Angestellte.
In den Vorstand werden dann jeweils 5 Mitglieder aus jeder dieser drei Gruppen gewählt. Derzeit vertreten Rudolf Heins im Vorstand und Britta Michel in der Vertreterversammlung die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte aus Niedersachsen.
Die Vertreter haben die Möglichkeit, sich in den Ausschüssen zu engagieren, beispielsweise im Widerspruchsausschuss, im Finanzausschuss, Bauausschuss, im Präventionsausschuss, im Haushaltsausschuss oder anderen Ausschüssen.
Termine
Die SVLFG führt kein Wählerverzeichnis. Deshalb hat sie am 13.02.2023 damit begonnen, Fragebögen an die Versicherten zu versenden. Diese müssen die Unterlagen ausgefüllt zurücksenden. Sie müssen hier angeben, ob sie zu der Gruppe der SofAs gehören. Nur, wenn sie diese Fragebögen ausgefüllt zurücksenden, erhalten sie ab Mitte April die Briefwahlunterlagen und können diese dann bis zum 31.05.2023 an die SVLFG zurücksenden.
Wie wird gewählt?
Es findet eine Listenwahl statt, keine Personenwahl. Die einzelnen Verbände oder Zusammenschlüsse von Versichertengruppen stellen Listen zusammen, die gewählt werden.
Wir betreiben die Sofa Liste gemeinsam mit SH.
Wir betreiben gemeinsam mit dem Bauernverband Schleswig Holstein die Liste 6 "Klarer Kurs Nord".
Wer ist wahlberechtigt?
Mitglieder der Sofas, die am 01.01.2023 Mitglied einer der Gruppen sind.
Fazit
Zur Wahrung der Interessen der norddeutschen Selbständigen ohne fremde Arbeitnehmer benötigen wir Ihre Stimme. Senden Sie daher unbedingt den Fragebogen an die SVLFG zurück, damit Sie die Wahlunterlagen erhalten. Nehmen Sie an der Briefwahl bis zum 31.05.2023 teil, damit unsere VertreterInnen Projekte umsetzen könne, die klar die norddeutschen Interessen im Vordergrund sehen.